Führerscheinuntersuchungen: Wer ist zuständig?

Führerscheinuntersuchungen werden zu einem gesetzlich festgelegten Tarif von niedergelassenen ÄrztInnen durchgeführt, die dazu vom Land Oberösterreich ermächtigt wurden. Das Land führt dazu eine eigene Arztliste, die oft auch in Fahrschulen aufliegt. Ihr eigener Hausarzt / Ihre Hausärztin kann bei Ihnen übrigens keine Führerscheinuntersuchung machen. Die Liste der befugten ÄrztInnen finden Sie unter www.fahrschulsuche.at/fuehrerschein/aerztliche-untersuchung/oberoesterreich

 

Darüber hinaus kann der Amtsarzt eine fachärztliche Untersuchung einfordern, wenn eine medizinische Abklärung nötig ist, ob man seinen Führerschein behalten kann oder nicht. Ein solches fachärztliches Gutachten ist eine Privatleistung, die der Patient / die Patientin selbst zu bezahlen hat.

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