Mit der e-card auf Reisen

Die EKVK auf der Rückseite der e-card weist den Anspruch auf Krankenbehandlung in der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach. Auch in Mazedonien und Serbien wird die EKVK akzeptiert. In diesen beiden Staaten muss man sich allerdings vor der medizinischen Behandlung bei der nationalen Gesundheitsdienststelle registrieren lassen. Im medizinischen Notfall ist diese Formalität nicht notwendig. „Es ist ratsam, sich im Krankheitsfall zu erkundigen, welche Ärzte oder Krankenhäuser im näheren Umkreis des Urlaubsortes die EKVK akzeptieren“, erklärt OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Dann verrechnen die Krankenversicherungsträger gegenseitig die Behandlungskosten.