Mit der e-card auf Reisen

Nicht nur Sonnencreme, Bikini und Co. gehören in den Koffer, auch die e-card sollte unbedingt eingepackt werden, wenn es in den Urlaub geht. Die Karte gilt nicht nur in Österreich, sondern ist auch die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EKVK).

Die EKVK auf der Rückseite der e-card weist den Anspruch auf Krankenbehandlung in der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz nach. Auch in Mazedonien und Serbien wird die EKVK akzeptiert. In diesen beiden Staaten muss man sich allerdings vor der medizinischen Behandlung bei der nationalen Gesundheitsdienststelle registrieren lassen. Im medizinischen Notfall ist diese Formalität nicht notwendig. „Es ist ratsam, sich im Krankheitsfall zu erkundigen, welche Ärzte oder Krankenhäuser im näheren Umkreis des Urlaubsortes die EKVK akzeptieren“, erklärt OÖGKK-Obmann Albert Maringer. Dann verrechnen die Krankenversicherungsträger gegenseitig die Behandlungskosten.

 

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