Die Fliegerärztinnen und Fliegerärzte in Oberösterreich kontrollieren die Flugtauglichkeit des gesamten Flugpersonals und sind auch die erste Hürde auf dem Weg zur Pilotenausbildung.
Um gleich ein Missverständnis auszuräumen: Fliegerärzte sind nicht diejenigen, die bei einem Unfall mit dem Hubschrauber oder anderem Flugmaterial herankommen. Das wären die Notfallmediziner. Die Fliegerärzte untersuchen das fliegende Personal auf seine Flugtauglichkeit: das sind Piloten, die Flugbegleiter, aber auch das weitere Bordpersonal, wenn etwa Techniker mitfliegen. Sie müssen diese Checks immer wieder bestehen. Die Fliegerärzte agieren für die Behörde, die sich EASA (European Aviation Safety Agency) nennt und in Köln sitzt. Von dort kommen die Reglements, die von den Fliegerärzten einzuhalten und umzusetzen sind. Jedes EU-Land hat auch eigene „Medical Assessors“, die das umsetzen, was die EASA vorgibt. In Österreich übernimmt die Aufgabe die Austro Control, das ist die oberste Luftfahrtbehörde in Österreich. In ganz Österreich gibt es laut Austro Control 65 anerkannte flugmedizinische Sachverständige, wie man die Fliegerärzte bezeichnet. Sechs davon sind in Oberösterreich stationiert. Einer davon ist MR Dr. Georg Pfau, Allgemeinmediziner, Androloge, Referent in der Ärztekammer für OÖ und Fliegerarzt. „Man trägt eine große Verantwortung, weil im schlimmsten Fall ein fluguntauglicher Pilot einen Unfall verursachen kann, bei dem Menschen ums Leben kommen und hohe Schäden entstehen können. Fliegerärzte sind Gutachter und haften mit ihrem Privatvermögen“, sagt MR Dr. Pfau.
Strenge Kriterien aus Sicherheitsgründen
Fliegerärztinnen und Fliegerärzte untersuchen in zwei Bereichen. Klasse 1: Das betrifft die Berufspiloten, diejenigen, die auch die großen Flugzeuge lenken und ihr Geld mit dem Fliegen verdienen. In die Klasse 2 fallen die Privatpiloten, für die Flugbegleiter gibt es wieder eigene Bestimmungen (CC). Je nach Klasse ergeben sich unterschiedlich Untersuchungskriterien und auch unterschiedliche Bestimmungen. Die strengsten Kriterien finden sich logischerweise in Klasse 1. „Es dürfen nur gesunde Menschen fliegen und am Flugbetrieb teilnehmen“, sagt MR Dr. Pfau. Jede Abweichung von der Normgesundheit, ganz egal ob jemand Bluthochdruck, erhöhte Harnsäurewerte oder Gicht hat, wird protokolliert und in einem eigenen Genehmigungsverfahren abgehandelt. Wenn die Abweichungen unter Kontrolle sind, kann man die Flugtauglichkeit wiedererlangen. Das ist dann der Fall, wenn jemand, am Beispiel des Bluthochdrucks, seine Medikamente nimmt, die Werte im Normrahmen liegen und von einer Ärztin bzw. einem Arzt regelmäßig kontrolliert wird.
Traumberuft Pilot: Eingangs-Check
Die Flugtauglichkeit ist nicht nur im laufenden Betrieb wichtig, sie ist vor allem zu Beginn der Ausbildung entscheidend. Jahr für Jahr melden sich viele junge Männer und Frauen zur Pilotenausbildung an, einige scheitern aber aus medizinischen Gründen. Prinzipiell muss man physisch und psychisch fit sein. Die wohl häufigste Ursache als untauglich beurteilt zu werden ist eine nicht ausreichende Sehtüchtigkeit. So kann jemand ausgezeichnet sehen und scheidet doch wegen Farbenblindheit aus dem Auswahlverfahren aus. Selbst dann hat sich der Flugtraum nicht in Luft aufgelöst. Denn mit Farbenblindheit kann man dennoch in der Klasse 2, also der Privatfliegerei aktiv sein. „Man darf dann allerdings nur bei Tageslicht fliegen“, schränkt MR Dr. Pfau ein. Sonst gilt auch bei der medizinischen Eignungsprüfung was im laufenden Betrieb gefordert wird: ein körperlich und geistig einwandfreier Gesundheitszustand.
Text: David Hell/ÄKOÖ
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