Scooter: Vorsichtig fahren und Helm tragen

Egal ob mit eigener Kraft angetrieben oder elektrisch, der Scooter stellt für die Nutzer ein hohes Risiko dar. Fahren Sie daher besonders vorsichtig, gehen Sie keine Risiken ein und tragen Sie einen Helm.

Der Scooter hat ganz offenbar den Puls der Zeit erwischt und gehört mittlerweile zum Straßenbild. Er ist weniger sperrig als ein Fahrrad und bietet dennoch ein komfortables und flottes Vorwärtskommen – vor allem, wenn dieser mit einem E-Motor ausgestattet ist. Je schneller aber man unterwegs ist, desto größer ist das Verletzungsrisiko. Daher ist es ratsam, nicht nur besonders aufmerksam und risikoreduziert zu fahren, sondern auch einen Helm zu tragen. „Gerade im Straßenverkehr ist bei Unfällen mit Rädern und Scootern der Kopfbereich besonders gefährdet. Diese Gefährdung nimmt mit steigendem Tempo zu. Daher empfehlen Ärztinnen und Ärzte die Verwendung eines gutsitzenden und sicherheitsgeprüften Helms“, sagt Dr. Klaus Katzensteiner, Fachgruppenvertreter Unfallchirurgie in der Ärztekammer für Oberösterreich.

Da die E-Scooter im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln ein erhöhtes Unfall- und beträchtliches Verletzungspotenzial (insb. Kopf-, Rücken- und Armverletzungen) in sich bergen, empfiehlt es sich daher, grundsätzlich Schutzausrüstung zu tragen sowie nach Möglichkeit auf alternative Verkehrsmittel (Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel), die ein geringeres Unfall- und Verletzungspotential aufweisen, umzusteigen. Die zuletzt verfügbaren Zahlen von der Statistik Austria gibt es aus 2023: da wurden österreichweit insgesamt 1.762 E-Scooter-Unfälle (248 in OÖ) gezählt. Die meisten davon passierten im städtischen Bereich. Und: Die Unfälle waren zumeist selbstverschuldet – aufgrund fehlender Fahrfertigkeiten, niedrigem Risikobewusstseins sowie des Fahrens unter Alkoholeinfluss. Bedenken Sie, dass das Alkohollimit für das Fahren mit E-Scootern, wie bei den Fahrrädern, bei 0,8 Promille liegt.

Vielfach wird zwar die Scooter-Gefährlichkeit von den Benützern belächelt, aber es kommt nicht von ungefähr, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) die E-Scooter als „besonders gefährlich“ einstuft. Darüber hinaus ist der E-Scooter ein Trendsportgerät und zählt nicht als Verkehrsmittel im rechtlichen Sinne. Das kann Auswirkungen haben, wenn man etwa bei der Fahrt zur Arbeit stürzt. Normalerweise werden solche Unfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Geschieht dieser Unfall allerdings auf einem E-Scooter so sieht die Lage etwas anders aus: Maßgeblich ist, ob sich der Unfall am E-Scooter aufgrund der dem Scooter immanenten Gefahr oder aufgrund der allgemeinen Weggefahr ereignet hat. Im ersten Fall zahlt die Unfallversicherung womöglich nicht, im zweiten Fall ist man prinzipiell versichert. Bei harmlosen Unfällen macht die Unterscheidung keine Rolle. Erst dann, wenn nach Unfällen anspruchsvolle Prothesen, Rehabilitationsmaßnahmen oder Ausgleiche für Einkommensausfälle notwendig werden.

 

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