Lebens-, Sterbe- und Trauerbegleitung ohne physischen Kontakt

Was können Menschen tun, wenn Angehörige oder Nahestehende in der letzten Lebensphase sind und man sie aufgrund der aktuellen Bestimmungen nicht besuchen kann?

„Wir als Dachverband Hospiz Österreich,“ so Waltraud Klasnic als Vorsitzende, „haben aus unserem Erfahrungsschatz Vorschläge und Anregungen für Angehörige zusammengetragen. Wir zeigen Möglichkeiten auf, wie man auch ohne physischen Kontakt emotionale Verbundenheit ausdrücken kann. Verstehen Sie das als Angebot und finden Sie den Weg, der Ihnen und Ihren Lieben entspricht und auch möglich ist. Auch unter solchen Umständen kann noch viel gemacht werden.“ Folgende Schritte & Maßnahmen werden dabei empfohlen:

  • Treten Sie aktiv, regelmäßig und verlässlich in persönliche Beziehung mit betroffenen Menschen – telefonisch, SMS, WhatsApp, skypen, zoomen, Videotelefonie, E-Mail, Briefe, etc. …
  • Wichtig: Besprechen Sie vor der Umsetzung der untenstehenden Vorschläge Ihre Wünsche mit dem Personal der Einrichtung und informieren Sie sich vorab über aktuelle Beschränkungen. Arbeiten Sie so gut wie möglich mit dem Personal zusammen. Die Betreuenden können Ihnen beim Kommunizieren mit Kranken behilflich sein, zugleich wird ihnen dzt. aber auch sehr viel abverlangt. Die Betreuenden brauchen Ihr Danke in diesen Tagen besonders!
  • Befindet sich ein krankes Familienmitglied in einer stationären Einrichtung (stationäres Hospiz, Palliativstation, Krankenhaus, Pflegeheim): überlegen Sie vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten, suchen Sie im Bekannten- oder Verwandtenkreis nach Unterstützung beim Einrichten technischer Hilfsmittel, falls nötig, organisieren Sie die Übergabe kleiner Präsente (Briefe, Fotos, etc. …) an Kranke.
  • Haben Sie den Mut, Nachrichten für Sterbende als Audionachricht aufzunehmen und zu verschicken.
  • Überlegen Sie, Kranken und Sterbenden zu schreiben.
  • Suchen Sie Lieder, Texte, etc., die den Erkrankten und Ihnen gefallen (könnten).
  • Nutzen Sie alle kreativen Möglichkeiten – der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt: Lassen Sie, wenn Kinder als Angehörige betroffen sind, Abschiedsgeschenke zeichnen, basteln, Küsse mit Lippenstift auf Stofftaschentücher machen. Auch Sie selber können Händeabdrücke zu Hause auf Polsterbezüge machen, Foto-Collagen erstellen, u.v.m.
  • Organisieren Sie, dass all diese Dinge nach Absprache mit dem Personal der Einrichtung zu den Sterbenden gelangen. Sollte eine Übergabe aufgrund aktueller Einschränkungen nicht möglich sein, so können Fotos davon übermittelt werden.
  • Bitten Sie die Pflegepersonen vor Ort in den Einrichtungen, wenn möglich Fotos von den übergebenen Geschenken zu machen.
  • Legen Sie anderen, ebenso betroffenen Menschen ein paar Blumen aus dem Garten, eine Karte mit persönlichen Worten, eine Zeichnung, die von Ihren Kindern gemalt wurde, ein Stück Kuchen, etc. als kleines Geschenk und Zeichen der Anteilnahme sowie Verbundenheit vor die Türe. Wir wünschen Ihnen, dass Ihr Umfeld das auch bei Ihnen macht!
  • Sie können gemeinsam mit anderen Angehörigen und Nahestehenden weitere Rituale entwickeln: z.B. bereiten Sie ein Abschiedsgeschenk vor und heben es in einer besonderen Box auf, um es zu einem späteren Zeitpunkt zu übergeben. – Wenn jemand verstorben ist: verbrennen Sie z.B. Briefe und Gegenstände, die Sie mit dem/der Verstorbenen verbinden und bewahren Sie die Asche auf, diese kann später im Grab beigegeben werden.

Abschiednehmen, wenn der Tod eingetreten ist:

  • Abschiedsgeschenke vorbereiten und übergeben (am besten direkt an Bestatter*innen)
  • Kerzen entzünden, Blumen, Bilder aufstellen – sich gegenseitig Fotos davon schicken
  • Eine Verabschiedung von an Covid-19 verstorbenen Menschen am offenen Sarg ist bei Bestatter*innen aufgrund des Seuchengesetzes nicht möglich – fragen Sie bei den Bestatter*innen nach, ob es möglich ist, ein großes dünnes Seidentuch, selbst bemaltes Tuch, etc. für die Versorgung des Leichnams zur Verfügung zu stellen.
  • Verabschieden Sie sich bei der toten Person, indem Sie die Hand auf den Sarg, die Urne, etc. legen. Es ist aktuell nichts Gegenteiliges bekannt, warum das nicht möglich sein sollte. Lediglich die Anzahl der Menschen beim Sarg, der Urne ist beschränkt.
  • Begräbnisse in kleinstem Kreise sind derzeit noch erlaubt: 5 Personen inklusive Bestatter*in und Seelsorger*in – im gegebenen Fall bitte vorab noch mit Gemeinde/Magistrat telefonisch abklären. Bei Begräbnissen darf derzeit kein Weihwasser verwendet werden und keine Erde nachgeworfen werden (Gefahr der Übertragung durch Griffe). Man könnte daher eigenes Weihwasser und Erde aus dem persönlichen Umfeld mitnehmen. – Fragen Sie bei der Bestattung nach, ob es die Möglichkeit gibt, das Begräbnis live zu streamen. Einige Bestattungen in Wien bieten das bereits an.
  • Organisieren Sie eine Familienandacht beispielsweise über eine WhatsAppKonferenz oder andere technische Hilfsmittel (Zoom, Skype, etc.) oder bitten Sie jemanden darum.
  • Überlegen Sie jetzt gemeinsam mit der Familie und Nahestehenden, wie eine Verabschiedungsfeier zu einem späteren Zeitpunkt gestaltet werden kann – gehen Sie aktiv in die Planung oder bitten Sie jemanden, die Planung zu übernehmen.
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