So kann ein Glas Sauerkrautsaft bereits über die Hälfte der täglich empfohlenen Salzzufuhr abdecken. Bei einem Glas Tomatensaft kann es knapp ein Drittel und bei einem Glas Gemüsesaft circa ein Viertel sein. Auf dem Etikett muss auf Zucker- und Salzzusätze hingewiesen werden. Vorgeschrieben ist der Hinweis "gezuckert" beziehungsweise "gesalzen" in unmittelbarer Verbindung mit der Bezeichnung.
Gemüsesäfte werden durch physikalische Verfahren wie Wärme- und Kältebehandlung haltbar gemacht. Der Zusatz von Konservierungsstoffen ist verboten.