Ein Patient oder eine Patientin vereinbart einen Arzttermin und dann kommt irgendetwas dazwischen. Fast jedem ist das schon einmal passiert – und es kann durchaus dringende Gründe dafür geben. In diesem Fall sollt man das tun, was fast jeder Mensch auch bei einer privaten Einladung tun würde: Man ruft an und sagt so früh wie möglich ab. Immer wieder gibt es jedoch Patienten, die einfach nicht zum Termin erscheinen und vorher auch nicht anrufen. „Natürlich gibt es unglückliche Umstände, bei denen eine Absage wirklich nicht möglich ist, z.B. wenn jemand einen Unfall hat oder akut schwer erkrankt. Jeder Arzt wird das verstehen. Doch in den meisten Fällen stecken vergleichsweise harmlose Gründe dahinter“, so Dr. Thomas Fiedler, Vizepräsident der Ärztekammer für OÖ und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte. Wer ohne Absage einen vereinbarten Ordinationstermin nicht wahrnimmt, sei nicht nur unhöflich, so Dr. Fiedler: „Es ist auch unfair gegenüber anderen Patienten, denen die Chance auf einen Termin genommen wird. Außerdem kann dem Arzt dadurch ein Schaden entstehen, etwa, wenn er gewisse Vorbereitungen für die Untersuchung umsonst gemacht hat.“
Was viele nicht wissen: In bestimmten Fällen kann der Patient dem Arzt gegenüber zu einer finanziellen Entschädigung verpflichtet werden.